Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Anbieterin
Viktoria Pfeil, Hundetrainerin

Gradmannstr. 15

74348 Lauffen

+49 (0) 176 39 825 639 

info@zaberhunde.de

 

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Trainingsangebote der Anbieterin.
(2) Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(3) Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die Anbieterin zustande.

 

§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Trainingsbeschreibung.
(2) Die Anbieterin behält sich vor, Trainingsinhalte und -abläufe anzupassen, soweit dies zur Erreichung des Trainingsziels erforderlich und für die Teilnehmenden zumutbar ist.

 

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Trainingseinheit, fällig.
(3) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, sofern kein wirksamer Rücktritt oder eine rechtzeitige Absage erfolgt.

 

§ 5 Rücktritt von Gruppenkursen (Veranstaltungen mit festem Termin)
(1) Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang bei der Anbieterin.
(2) Im Falle eines Rücktritts kann die Anbieterin folgende pauschale Entschädigung verlangen:

bis vier Wochen vor Kursbeginn: 30 %

bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50 %

weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn: 80 %
(3) Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Teilnehmende kann eine geeignete Ersatzperson stellen, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

 

§ 6 Absage von Terminen und versäumte Termine
(1) Vereinbarte Trainingstermine (sowohl Gruppen- als auch Einzeltermine) sind mindestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen.
(2) Bei nicht rechtzeitiger Absage kann die Anbieterin das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnen.
(3) Bei Gruppenterminen besteht kein Anspruch auf Nachholung versäumter Stunden.

 

§ 7 Terminänderungen und Ausfall von Trainings
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, Trainings aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Witterung, höhere Gewalt) abzusagen, zu verschieben oder örtlich zu verlegen.
(2) Bereits gezahlte Gebühren für ausgefallene Einheiten werden erstattet oder gutgeschrieben.
(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin.

 

§ 8 Mehrfachkarten (z. B. Bonus- bzw. 10er-Karten)
(1) Mehrfachkarten berechtigen zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Trainingseinheiten.
(2) Sie sind ab Beginn des ersten Trainings sechs Monate gültig.
(3) In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) kann eine Verlängerung erfolgen.
(4) Nicht genutzte Einheiten einer Mehrfachkarte können nicht erstattet werden. In Einzelfällen werden bereits genutzte Einheiten zum regulären Preis von 25 Euro abgerechnet, eine Bearbeitungspauschale von 10% erhoben und der verbleibende Betrag erstattet. Die Bearbeitungsgebühr wird pro abzurechnende Bonuskarte erhoben.

 

§ 9 Witterung
(1) Das Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
(2) Bei unzumutbaren oder gefährlichen Wetterbedingungen entscheidet die Anbieterin über Durchführung, Verschiebung oder Absage.

 

§ 10 Pflichten der Teilnehmenden
(1) Teilnehmende sind verpflichtet,
a) nur mit gesunden, nicht ansteckenden Hunden am Training teilzunehmen,
b) einen gültigen Impfschutz nachzuweisen,
c) eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung zu haben.
(2) Den Anweisungen der Anbieterin ist Folge zu leisten.

 

§ 11 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Anbieterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Für Schäden, die durch den teilnehmenden Hund verursacht werden, haftet ausschließlich die Halterin oder der Halter gemäß § 833 BGB.
(6) Eine Aufsichtspflicht für Hunde durch die Anbieterin wird nicht übernommen.

 

§ 12 Trainingserfolg
Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt maßgeblich von der Mitarbeit der Teilnehmenden und den individuellen Eigenschaften des Hundes ab.

 

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.